- vorklären
- vor|klä|ren <sw. V.; hat:vorab [teilweise] klären:sie wird v., ob überhaupt Interesse besteht.
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vor|klä|ren <sw. V.; hat: vorab [teilweise] klären: Emig muss v.: Sind die eigenen Maschinen für diese Arbeit geeignet? (Wirtschaftswoche 5, 1991, 76); <subst.:> der Arbeitsplatz »Warte« erfüllt ... die unterschiedlichsten Anforderungen für eine optimale Prozessführung: Überwachen, Eingreifen oder Vorklären von Störursachen (VDI-Nachrichten 27. 10. 95, 34).
Universal-Lexikon. 2012.